Ordinationsinfo
Meine Ordination wird als Wahlarztordination geführt, dies bedeutet, dass Verträge mit den sogenannten kleinen Kassen bestehen, z.B. LKUF und KFL, BVA, etc. Diese Patientinnen benötigen für die Mammographie und Ultraschalluntersuchungen keine Überweisung.
Patientinnen der Gebietskrankenkasse benötigen auch für die Mammographie und Ultraschalluntersuchugen keine Überweisung vom Hausarzt oder Gynäkologen.
Die Mammographie wird mit € 90 abgerechnet,eine Rückerstattung durch die Krankenkasse ist nicht mehr möglich.
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